+49

(30)

------
247

24

252

 

Suchen  
Homepage / Sitemap / F.A.Q. / Impressum

Anfrage senden

Name:*
e-mail:*
phone:
subject:
Please, describe your problem:
Validation code





West Union Partner:


London, UK  +44 781 2524249
New York, USA  +1 614 390 09 75

Shanghai, China  +86 21 62490800
Hong Kong  +852 2 89 100 30
Moskau, Russland  +7 495 77 33 646
St.-Petersburg, Russland  +7 812 951 28 53
Riga, Lettland  +371 2845 5799
Kiev, Ukraine  +380 961 892 877
Paris, Frankreich  +33 1 4743 0883
Luxemburg  + 352 691 244 535

Zypern  +357 22757521

 

Was ändert sich mit der Einführung der 1-Euro GmbH?

Am 26. 06.2008 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Entgegen den ursprünglichen Plänen ist zwar weiterhin ein Muster-Gesellschaftsvertrag vorgesehen, jedoch bedarf dieser immer noch der notariellen Beurkundung. Bei der klassischen GmbH bleibt das Mindestkapital weiterhin bei 25.000 €. Um den Existenzgründern jedoch den Einstieg in eine GmbH zu erleichtern, gibt es ab 01.11.2008 die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH). Diese kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden.

 

Gesellschaftsgründung durch ausländischer Gesellschafter - ist es möglich?

Zurzeit gibt es in vielen Ländern die Möglichkeit der Gesellschaftsgründung, deren Gesellschafter ausländische Bürger oder ausländische juristische Personen sind. Den ausländischen Unternehmern bringt die Gründung einer eigenen Firma in der erwünschten Region viele Vorteile. Die Ausübung der Geschäftstätigkeit als Subjekt einer wirtschaftlichen Struktur und der Ausbau von Geschäftsaktivitäten kann in verschiedenen Ländern auf Grund der vorteilhafteren Gesetze viele steuerliche Vorteile bringen und neue Investitionsmöglichkeiten bieten.

In Rahmen der EU, beispielsweise, wurden sehr gute Bedingungen für die schnelle Gründung, Eintragung und den Beginn der Tätigkeit von Gesellschaften geschaffen. Die in der EU gültige Gesetzgebung ermöglicht den ausländischen Gesellschaften das Gründen von Niederlassungen und Vertretungen in jedem EU-Land und das Einstellen von Mitarbeitern.

Welche Formen der Gesellschaften gibt es?

In Europa gibt es 2 Grundformen von Gesellschaften: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind beispielsweise GbR/BGB, SC, Società semplice, Unlimited Company usw. Inhaber sind zwei oder mehrere Gesellschafter, natürliche oder juristische Personen, die verpflichtet sind, ihren Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft nachzukommen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG, I/S, SNC, S.n.c., Partnership). Inhaber sind zwei oder mehrere Gesellschafter, welche sich mit Handel beschäftigen und persönlich, juristisch und finanziell für die Tätigkeit ihrer Firma haften. Offene Handelsgesellschaften werden ins Handelsregister eingetragen.

Kommanditgesellschaft (KG, K/S, SCS, S.a.s., LP). Inhaber sind zwei oder mehrere Gesellschafter. Einer der Gesellschafter ist Komplementär, welcher persönlich, juristisch und finanziell für die Tätigkeit der Gesellschaft haftet, die übrigen sind Kommanditisten, also Mitinhaber, welche nur bis zur Höhe des in die Firma investierten Kapitals haften.

Kapitalgesellschaften

Aktiengesellschaft (AG, A/S, SA, SpA, SA, Plc) ist eine privatrechtliche Vereinigung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt und häufig in Aktienurkunden verbrieft ist. Das gezeichnete Kapital einer AG nennt man Grundkapital, die Einlage von Grundkapital ist im jedem Land gesetzlich vorgeschrieben. An der Gründung einer AG müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen, die die Aktien gegen Einlagen übernehmen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine weit verbreitete Form einer Gesellschaft mit Kapitalbeschaffung in der EU ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, ApS, S.A.R.L., Srl, Ltd), welche eine juristische Person darstellt und entsprechend der Gesetzgebung des EU-Landes, in welchem sie registriert ist, eine bestimmte Höhe des Stammkapitals haben muss. Als Gesellschafter können eine oder mehrere natürliche und/oder juristische Personen auftreten, einschließlich Ausländer. Die Gesellschafter der Gesellschaft ernennen einen oder einige Geschäftsführer. Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden in der Regel ins Handelsregister eingetragen und bei den entsprechenden Behörden registriert.